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Kennung auf den Reifen

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rockster
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BeitragThema: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 10:25

Ich muß mal dumm fragen, weil das nicht unbedingt mein Thema ist!

Es gibt Zusatzkennungen (B/C) auf den Reifen für die Rockster (und natürlich auch für andere Modelle!).
Was bedeuten diese und welchen Vor- oder Nachteil habe ich, wenn ich Reifen ohne/mit Zusatzkennung kaufe?
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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 12:28

Könnte für die vorrangige Fahrweise stehen:

B = blümchenpflücken

C = chportlich

Ich weiss es aber leider nicht ganz genau !!

denken
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Donnerbolzen
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harry
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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 12:42

will ein hersteller für seinen reifen vom motorradhersteller die freigabe für ein bestimmtes motorradmodell, so wird dieses mit dem reifen getestet.

will der motorradhersteller anschließend änderungen am reifen (karkasse, gummimischung etc.) haben, wird der so geänderte reifen mit einer zusatz-/sonderkennung versehen.

grüße aus franken

harry
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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 13:08

Und was ist wenn ich einen normalen Reifen auf die Rockster ziehe ?
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BeitragThema: Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 13:16

Ich sach´mal: der "normale" Reifen ohne die erforderliche Kennung ist nicht zugelassen, d.h. z.B. kein Tüv-Aufkleber, Ärger mit der Rennleitung.....



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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 14:11

Keine reifenfreigabe = keine betriebserlaubniss = kein versicherungsschutz clever

für den fall das die rennleitung sich auskennt heisst das auch das die rockster stehen bleibt.gelle Sven Wink

Gruß
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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 14:27

harry schrieb:
will ein hersteller für seinen reifen vom motorradhersteller die freigabe für ein bestimmtes motorradmodell, so wird dieses mit dem reifen getestet.

will der motorradhersteller anschließend änderungen am reifen (karkasse, gummimischung etc.) haben, wird der so geänderte reifen mit einer zusatz-/sonderkennung versehen.

grüße aus franken

harry


Harrys Erklärung ist vollkommen richtig und es hat nichts mit erlöschen der Betriebserlaubnis zu tun, wenn ein "B" oder ein "C" dahinter steht!

Der derzeit neueste Reifen, getestet und speziell für die Rockster neu entwickelte Reifen z. B: Z6 ist der mit dem Kennbuchstaben "C".

Heißt also, dass vom "Grundmodell" Z6 (ohne Kennung) anfangs der Kunde Testfahrer war und z. B. festgestellt hat, dass am Hinterreifen Schuppenbildung vorhanden war.
Daraufhin hat sich Metzler hingesetzt und den Reifen weiterentwickelt, so das solche Schuppenbildung nicht mehr entsteht und draufhin den Z6 mit der Kennung "B" entwickelt.

Jetzt haben die "Testfahrer" festgestellt, dass z. B. insbesondere die Flanken sich schneller abfahren, als die Hauptlauffläche.
Wieder setzt sich Metzler hin und ändert etwas an dem Reifen und muß für die Zulassung auf dem Markt jetzt den Kennbuchstaben "C" verwenden!

Also ist derzeit der neueste auf dem Markt zu bekommenden Metzler Z6 der mit dem Kennbuchstaben "C"!

Hat also nichts mit erlöschen der BE oder so zu tun!

Ich habe mich schlau gemacht clever Danke Hans!

P.S. Habe ich das so richtig weitergegeben?
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Grüße von Sven

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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 14:35

Hallo Sven.
im grossen und ganzen richtig wiedergegeben.

Grundsätzlich gillt was in der Freigabe steht..............

Am Anfang war es der B jetzt der C .die neuste Entwicklung.



Keine reifenfreigabe = keine betriebserlaubniss = kein versicherungsschutz clever

für den fall das die rennleitung sich auskennt heisst das auch das die rockster stehen

Hallo Martin das ist so nicht rischtisch.

Es kommt immer drauf an . wenn du einen V reifen drauf hast und ZR benötigt wird kann das so sein.
Gruss Hans
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Nur machen wir es viel besser !

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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 15:10

@ Hans..............

was willst du denn der rennleitung sagen wenn der nach den papieren fragt............?

den z6 gibt es schließlich auch ohne kennung und der ist für die rockster nicht freigegeben.

obwohl der michelin pilot road 2 für die r1100s in der selben größe,gewichtsklasse und geschwindigkeitsklasse wie die rockster,freigegeben ist darf ich sie nicht mit der rockster fahren oder doch........... Question

Gruß
Martin
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Gruß Martin................

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BeitragThema: Re: Kennung auf den Reifen   Fr 18 Jan 2008 - 18:52

Wer zB. die K1200 RS fährt mit dem 180 Hinterreifen und den ohne B oder C Kennung fährt, bewegt das Teil mit nicht zugelassenen Reifen. Ob Grün/weiß bzw silber/blau das merkt ???
Nur der TÜV merkt es auf alle Fälle wenn der Prüfer etwas Ahnung hat und dann gibt es keine Plakette.
Bei Michelin wird es jetzt noch verrückter, die kennzeichnen jetzt die Reifen die nicht in der EU bleiben anders, also ohne (E) Zeichen. Alle Reifen ohne dieses Zeichen sind jedoch in der EU nicht zugelassen.
Und jetzt ratet mal welche Reifen teurer sind ? ...... Genau, die für die doven Europäer.
Und wenn du dir bei Ebbi rinrn Satz Reifen (MPP MPR2 oder MPP 2 CT ) für billiges Geld ziehst und es ist nicht dieses dove (E) oder (e) drauf fahrst du illegal.
badcomputer
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